Die neuen amtlichen „Feinstaubplaketten“



Gesundheitsgefahren durch Feinstaub


    Aus zahlreichen Studien ist bekannt, dass Feinstaub und vor allem die besonders kleinen Teilchen zu einer Zunahme von Asthma- und Lungenerkrankungen bis hin zu Lungenkrebs sowie zu einer Zunahme der Herz-Kreislauferkrankungen führen kann.

Feinstaub wird überwiegend durch Verbrennungsprozesse von der Industrie, vom Verkehr und von den Haushalten freigesetzt. Er kann in Ballungsgebieten zu gesundheitsschädlichen Konzentrationen führen.

Wissenschaftler warnen schon lange vor den Gefahren des Feinstaubs, der durch den täglichen Verkehr in unseren Städten produziert wird, da dieser verkehrsbedingte Feinstaub hauptsächlich aus gesundheitsgefährdenden Abgas- bzw. Dieselrußpartikeln besteht. Kinder und ältere Menschen sind davon besonders betroffen.


    Deshalb hat die Bundesregierung entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung von Feinstaubbelastungen durch Kraftfahrzeuge beschlossen.



Gesetzliche Regelungen

Durch die im Bundesgesetzblatt vom 16. Oktober 2006 veröffentlichte Verordnung zur Kennzeichnung der Fahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) können Städte und Gemeinden ab dem 1. März 2007 Umweltzonen ausweisen und dort Fahrverbote aussprechen. Hiervon sind Millionen Fahrzeuge betroffen.

Dazu zählen alle Fahrzeuge mit der Schadstoffgruppe 1 (Benziner ohne geregelten Katalysator und ältere Dieselfahrzeuge):
Diese müssen bei entsprechender Luftbelastung immer „draußen“ bleiben und dürfen Umweltzonen generell nicht mehr befahren.


Fahrzeuge mit den Schadstoffgruppen 2 – 4 dürfen Umweltzonen nur befahren, wenn Sie eine der ausgeschilderten Plaketten an der Windschutzscheibe tragen. Aus der nebenstehenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Plakette Ihr Fahrzeug erhält.



Bei älteren Fahrzeugscheinen (obere Abbildung) steht die relevante Schlüsselnummer unter Ziffer „zu 1“:


In der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I ab 2005 (untere Abbildung) steht sie unter Feld 14.1.
Relevant sind die jeweils letzten beiden Zahlen.



Nachrüsten deshalb jetzt sehr attraktiv

Das Aussperren aus den Umweltzonen ist für viele Autofahrer ein überzeugendes Argument zum Nachrüsten auf umweltfreundlichere Technik. Bei entsprechender Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Rußpartikel-Filtern im Zeitraum Anfang 2006 bis Ende 2009, soll eine einmalige Kfz-Steuerbefreiung von 330 Euro gewährt werden und gilt für Diesel-Pkw, die bis Ende 2006 erstmals zugelassen sind. Ein niedrigerer Steuersatz durch Erreichen einer besseren Schadstoffgruppe und ein höherer Wiederverkaufswert sind weitere Vorteile.

Feinstaubplaketten sind bei uns erhältlich!