Gesundheitsgefahren durch Feinstaub
Aus zahlreichen Studien ist bekannt, dass
Feinstaub und vor allem die besonders
kleinen Teilchen zu einer Zunahme von
Asthma- und Lungenerkrankungen bis hin
zu Lungenkrebs sowie zu einer Zunahme der Herz-Kreislauferkrankungen
führen kann.
Feinstaub wird überwiegend durch Verbrennungsprozesse
von der Industrie, vom Verkehr und von den Haushalten
freigesetzt. Er kann in Ballungsgebieten zu gesundheitsschädlichen
Konzentrationen führen.
Wissenschaftler warnen schon lange vor den Gefahren
des Feinstaubs, der durch den täglichen Verkehr in unseren
Städten produziert wird, da dieser verkehrsbedingte
Feinstaub hauptsächlich aus gesundheitsgefährdenden
Abgas- bzw. Dieselrußpartikeln besteht. Kinder und ältere
Menschen sind davon besonders betroffen.
Deshalb hat die Bundesregierung
entsprechende
Maßnahmen zur Reduzierung
von Feinstaubbelastungen
durch Kraftfahrzeuge
beschlossen.
Gesetzliche Regelungen
Durch die im Bundesgesetzblatt vom 16. Oktober 2006
veröffentlichte Verordnung zur Kennzeichnung der
Fahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung
(35. BImSchV) können Städte und Gemeinden ab dem
1. März 2007 Umweltzonen ausweisen und dort Fahrverbote
aussprechen. Hiervon sind Millionen Fahrzeuge betroffen.
Dazu zählen alle Fahrzeuge mit der Schadstoffgruppe 1
(Benziner ohne geregelten Katalysator und ältere Dieselfahrzeuge):
Diese müssen bei entsprechender Luftbelastung
immer „draußen“ bleiben und dürfen Umweltzonen
generell nicht mehr befahren.
Fahrzeuge mit den Schadstoffgruppen
2 – 4 dürfen
Umweltzonen nur befahren,
wenn Sie eine der ausgeschilderten
Plaketten
an der Windschutzscheibe
tragen. Aus der nebenstehenden
Tabelle können
Sie entnehmen, welche
Plakette Ihr Fahrzeug
erhält.
Bei älteren Fahrzeugscheinen (obere Abbildung) steht die relevante Schlüsselnummer unter Ziffer „zu 1“:
In der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I ab 2005 (untere Abbildung) steht sie unter Feld 14.1.
Relevant sind die jeweils letzten beiden Zahlen.
Nachrüsten deshalb jetzt sehr attraktiv
Das Aussperren aus den Umweltzonen ist für viele Autofahrer ein überzeugendes Argument zum Nachrüsten auf umweltfreundlichere Technik. Bei entsprechender Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Rußpartikel-Filtern im Zeitraum Anfang 2006 bis Ende 2009, soll eine einmalige Kfz-Steuerbefreiung von 330 Euro gewährt werden und gilt für Diesel-Pkw, die bis Ende 2006 erstmals zugelassen sind. Ein niedrigerer Steuersatz durch Erreichen einer besseren Schadstoffgruppe und ein höherer Wiederverkaufswert sind weitere Vorteile.
Feinstaubplaketten sind bei uns erhältlich!
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